In der aktuellen, sehr hitzig geführten Debatte um die Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene prallen zwei Welten aufeinander. Die Internetgemeinde stößt auf Politiker, Künstler und Verlage.

Schlagworte bestimmen die Tonlage. Es ist die Rede von Demokratiefeindlichkeit, von Zensur durch Uploadfilter und Abschaffung des bisherigen Internets. Verziert wird die Diskussion mit emotionalen Angriffen auf Parteien und Protagonisten der Reform.

Die Gegner der Reform reiben sich an dem vielzitierten Artikel 13, mit dem aus ihrer Sicht die Einführung von Updloadfiltern unausweichlich wird. Dieser ermögliche freie Bahn für eine totale Kontrolle des Internets. Es wird befürchtet, dass Plattform-Betreiber, wie Youtube, damit zu einem ungesteuerten „Big Brother“ werden, der alles vorab kontrolliert und das kreative Treiben vieler Internetnutzer verhindert.

Auf der anderen Seite stehen die Befürworter der Reform, die einen Schutz der Rechte von Künstlern an ihren Werken – auch im Internet – sicherstellen wollen. Ziel ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, auf deren Basis die Urheber ihre Rechte einfordern können. Auch hier wird von einer Gefährdung der Demokratie gesprochen, wenn die Internet-Community zum Protest aufruft – ob online per Petition oder zu Fuß bei zahlreichen Demonstrationen.

„Online-Welt“ und „Offline-Welt“

Erstaunlich an dieser Debatte sind die zwei Lebenswirklichkeiten, die hier zutage treten. Anscheinend bewegen sich die einen Antagonisten in einer „Offline-Welt“ und die anderen einer „Online-Welt“. Die „Offline-Welt“ bezieht ihre Informationen aus traditionellen Medien, wie Fernsehen, Radio und Zeitungen. Diese Gruppe bekommt zum Bespiel von Twitter nur etwas mit, wenn an anderer Stelle darüber berichtet wird. Die „Online-Welt“ hingegen informiert sich fast ausschließlich über das Internet, wie Youtube, Facebook, Instagram, Twitter oder anderen Online-Portalen. Auf jeden Fall schaut diese Gruppe mehrheitlich eher selten fern oder liest eine Zeitung auf Papier.

Auf diese Weise reden die Kombattanten fleißig aneinander vorbei und sprechen sich gegenseitig die Kompetenz ab. Der Diskurs verläuft häufig ideologisch. „Hast Du etwas gegen Artikel 13“, so bist Du schlecht informiert und gegen die Rechte der Urheber.“ „Bist Du für den Artikel 13, so hast Du keine Ahnung vom Internet und bist automatisch mein Feind.“ Argumente bleiben bei der Pauschalisierung auf der Strecke.

Sendung mit der Maus

Es fehlt eine „Sendung mit der Maus“, die einfach und genau erklärt, worum es geht. An konkreten Beispielen könnte durchgespielt werden, wie funktioniert zukünftig meine XYZ-Aktivität im Internet, die ich aktuell nutze. Was muss ich beachten, was mache ich wie richtig und was muss mein Plattform-Betreiber tun. Ändert sich überhaupt etwas für mich? Fragen über Fragen auf die aktuell keine konkreten Antworten gegeben werden.

Bleibt zu hoffen, dass die streitenden Parteien sich auf einer demokratischen Ebene treffen. Das Wesen der Politik besteht nun mal darin, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, mit dem alle leben können. Eigentlich sollte das nicht so schwer sein. Schließlich funktioniert das doch auch bei Musikrechten. Jeder Veranstalter eines Dorffestes weiß, dass er GEMA-Gebühren abführen muss, wenn eine Cover-Band am Abend Lieder anderer Künstler aufführt. Das haben alle Beteiligten gelernt und verinnerlicht. Warum sollte dies nicht auch mit Urheberrechten im Internet funktionieren? Es wäre ein leichtes, das Problem mit einfachen Modellen zur Lizenzierung und pauschalen Abgaben an Verwertungsgesellschaften zu lösen.

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